Ihr Fachanwalt für Erbrecht in München
Professionelle Beratung im Erbrecht
Das Erbrecht im BGB ist eine komplexe Materie, mit der sich nicht nur Rechtsanwälte eingehend beschäftigen sollten. Benötigt man zum Beispiel Beratung bei der Anfertigung eines eigenen Testamentes oder ist man selbst zum Erben geworden, ist der Gang zum Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht hat unbedingt ratsam. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in München sorgt dafür, dass die Erbschaft richtig geregelt ist, und hilft den Erben. Wer über die Errichtung eines Testamentes als Verfügung nach dem Tod nachdenkt, muss eine im Gesetz vorgesehene Form beachten. Wird die vorgesehene Form nicht eingehalten, ist das Testament ungültig. Es ist daher nicht nur wegen der Ausgestaltung der testamentarischen Regelungen, sondern auch wegen der zu beachtenden Form eine professionelle Beratung durch einen im Erbrecht tätigen Anwalt zu empfehlen.
Eine gesetzlich vorgesehene Testamentsform ist das eigenhändige Testament. Dies ist vollständig eigenhändig zu schreiben, zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Ein eigenhändig unterzeichnetes, aber lediglich maschinengeschriebenes Testament entfaltet keine Gültigkeit. Das eigenhändige Testament kann ebenso wie das von einem Notar beurkundete öffentliche Testament in amtliche Verwahrung auf dem zuständigen Amtsgericht gegeben werden. Die Anwaltskanzlei Stefan Kießling berät Sie nicht nur über die sinnvolle Testamentsform, sondern hilft Ihnen auch dabei, eine für Ihren Einzelfall notwendige und sinnvolle Regelung Ihres Nachlasses zu finden.
Die gesetzliche Ordnung der Erbfolge im BGB
Wird keine letztwillige Verfügung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. In der gesetzlichen Erbfolge richtet sich das Erbrecht der gesetzlichen Erben nach verschiedenen Ordnungen, wobei gesetzliche Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge, das heißt, die Kinder, und die gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge sind. Ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung schließt Verwandte einer nachgeordneten Ordnung aus, so ein gesetzlicher Erbe der ersten Ordnung gesetzliche Erben nach der zweiten Ordnung. Neben den gesetzlichen Erben ist auch der Ehegatte gesetzlich als Erbe berufen, so neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel und Verwandten der zweiten Ordnung zur Hälfte. Natürlich erläutert Ihnen die Anwaltskanzlei Stefan Kießling das System der Schenkungssteuer und der Erbschaftsteuer und gibt Ihnen Tipps für die richtige Erbfolge beim Erbrecht.
Der Pflichtteil im Erbrecht
Errichtet der Erblasser ein Testament und schließt der Erblasser eigene Kinder, seine Eltern oder den Ehegatten von der Erbfolge aus, steht diesen Angehörigen unter Umständen ein Pflichtteilsanspruch zu. Nicht nur diese, sondern auch die sehr komplexen Regelungen für den Fall der Errichtung einer Testamentsvollstreckung und insbesondere auch das sehr komplizierte Verfahren bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft machen es sinnvoll, einen Anwalt an seiner Seite zu haben, der einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Erbrecht hat und Sie durch die sehr komplexe Materie führt. Rechtsanwalt Kießling in München ist hierbei Ihr fachkundiger Ansprechpartner.