Ihr Fachanwalt für Architektenrecht in München
Verlässliche Rechtsberatung für Bauherren und Architekten
Das Architektenrecht behandelt und regelt das Miteinander zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, so insbesondere die Rechte und Pflichten des Architekten und alle Fragen der einem Architekten zustehenden Vergütung. Dies umfasst das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie die Baugesetze und Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer und die Regeln der Architektenkammern. Rechtsanwalt Stefan Kießling berät seit über 20 Jahren Bauherren, wenn es zu Baumängeln kommt, die z.B. auf einen Planungsfehler oder eine mangelhafte Bauleitung eines Architekten zurückzuführen sind, oder wenn vorgegebene Bausummen überschritten werden. Bei der Ausgestaltung von Architektenverträgen, Einhaltung der Vergütungsgrenzen der HOAI, bei der Durchsetzung der Architektenvergütung und selbstverständlich auch wenn es zu Haftungsfragen wegen Baumängeln kommtm, steht Stefan Kießling auch Architekten beiseite.