Ihr Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München
Differenzierte Rechtsberatung bei vielfältiger Interessenslage
Das Miteinander der Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft und das Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter sowie die Grundlage der Verwaltung des Wohnungseigentums regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Eng mit dem Wohnungseigentumsrecht ist auch das Mietrecht verbunden, wenn die Wohnung oder das Haus nicht durch den Wohnungseigentümer selbst bewohnt, sondern als Investition vermietet wird.
Die Verwaltung des Wohnungseigentums
Im Rahmen der Verwaltung des Wohnungseigentums gibt es viel zu beachten, im Wesentlichen aber die Wahrung der Rechte eines Wohnungseigentümers durch Ausübung des Stimmrechtes in den Wohnungseigentümerversammlungen. Auch in der Gemeinschaftsordnung, die üblicherweise bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Teil der Teilungserklärung notariell beurkundet wird, werden ergänzend zu den Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz spezifisch für jede Wohnungseigentümergemeinschaft weitere Regelungen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bzw. das Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter festgelegt.
Verschiedene Interessen der Wohnungseigentümer
Aufgrund der vielfältigen, oftmals auch unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich auch wirtschaftlich und finanziell erheblich auswirken können, wenn z.B. bauliche Aspekte im Raum stehen, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt, dessen Tätigkeit schwerpunktmäßig auch auf dem Gebiet des Wohnungseigentums und des Mietrechtes liegt, sinnvoll.
Rechtsanwalt Stefan Kießling steht Ihnen bei allen Fragen in den Angelegenheiten des Wohnungseigentums- und des Mietrechts als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und berät Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte.